Allgemeine Geschäftsbedingungen von everNature GbR

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen everNature, mit Sitz in 88175 Scheidegg / Deutschland, im Folgetext mit dem Kürzel everNature bezeichnet und dem Auftraggeber, sofern nicht hiervon abweichende Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.

Mit Unterzeichnung des Vertrages mit everNature erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von everNature unwiderruflich als verbindlich an.

1. Kostenschätzung

Für möglichst alle „ewige Reisen“, die Sie für sich oder für Ihre Wunschperson vorstellen können, werden wir in Ihrem Auftrag versuchen, eine möglichst genaue Kostenschätzung vorzunehmen.

Ihre ersten 2 Aufträge für eine Kostenschätzung sind kostenlos. Für jede weitere Kostenschätzung berechnen wir 5% des Schätzwertes.

Eine bereits bezahlte Kostenschätzung wird auch nachträglich bei Vertragsabschluss auf den Vertragspreis angerechnet, sofern Weg und Ziel identisch sind.

2. Kostenvoranschlag

Für die Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlags berechnen wir 15 % des veranschlagten Vertragspreises, falls dieser nicht zum Vertragsabschluss führen sollte.

Bei einem Vertragsabschluss ist der hierfür erstellte Kostenvoranschlag im Vertragspreis inbegriffen.

Ein bereits  bezahlter Kostenvoranschlag wird auch nachträglich bei Vertragsabschluss auf den Vertragspreis angerechnet, sofern Weg und Ziel identisch sind.

Ein Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. Seine Neuberechnung nach dieser Frist ist kostenlos.

3. Vertrag

Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung der vollständigen Vertragsunterlagen durch den Auftraggeber, sowie durch einen autorisierten Mitarbeiter von everNature zustande.

Er verpflichtet everNature jedoch erst dann zu den vertraglich vereinbarten Leistungen, wenn die hierfür erstellte Rechnung vollständig beglichen ist.

Ein Vertrag hat eine Gültigkeit von 1 Jahr.

Nach dieser Frist wird dieser für 1 weiteres Jahr verlängert, indem die alljährlich anfallende Teuerungsrate vom Auftraggeber bei everNature beglichen wird.

Diese Teuerungsrate wird individuell für jeden Wunschort und –weg errechnet und liegt in der Regel bei 2 bis 3 Prozent des Vertragspreises.  Sie wird stets bereits auf dem Kostenvoranschlag vermerkt, wenn ihre Festlegung  dem Weg und Ziel entsprechend möglich ist.

Entsprechend unstetiger Preisentwicklungen diverser Regionen kann von everNature jedoch gelegentlich keine stabile, langfristige Teuerungsprognose ermittelt werden, weshalb in solchen Fällen die Teuerungsrate von everNature nicht vertraglich festgelegt werden kann. Sie muss dann jährlich neu ermittelt werden und wird entsprechend in Rechnung gestellt.

Sollte der Vertrag nach schriftlicher Aufforderung durch everNature nicht innerhalb von 28 Tagen durch die Begleichung der Teuerungsrate verlängert werden, so führt dies zu seiner Kündigung (siehe P.5/b Abs 4). Der Vertrag endet dann nach Ablauf der 28-tägigen Zahlungsfrist automatisch, jedoch erst nach zweimalig erfolgter Mahnung durch everNature.

4. Bezahlung

Der vertraglich vereinbarte Betrag für die jeweilige „ewige Reise“(Vertrag), deren Kostenschätzung (ab der dritten) oder deren Kostenvoranschlag ist jeweils bis spätestens 28 Tage nach Rechnungstellung zu begleichen.

Führen die jeweilige Kostenschätzung und der Kostenvoranschlag zum Vertragsabschluss, so sind diese im Vertragspreis inbegriffen.

Nachträglich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich verrechnet.

Die Bezahlung muss per Überweisung auf eines unserer Konten erfolgen.

Sollte die Begleichung der Rechnung für einen Vertrag das Zahlungsziel von 28 Tagen überschreiten, tritt die Vertragsstornierungsregelung in Kraft, was heißt, dass dadurch 25 % des Kaufpreises fällig werden. Dies entbindet uns von jeglichen weiteren Leistungen.

Dieser Betrag wird dann bis spätestens 14 Tage nach dessen Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bereits beglichene Beträge für Kostenschätzung und Kostenvoranschlag für selben Weg und selbes Ziel kommen dabei zum Abzug.

Eventuelle, bereits durch uns erbrachte Vorleistungen an Dritte wie Beherbergungsbetriebe, Airlines, Leihwagenvertriebe und sonstige Dienstleister können von uns zusätzlich in Rechnung gestellt werden, falls eine jeweilige Rückforderung durch everNature nicht erfolgreich ist.

Auf sämtliche, in Rechnung gestellten Beträge wird zusätzlich die im Moment geltende, gesetzliche Deutsche Mehrwertsteuer berechnet.

Bis zum Zeitpunkt der Bezahlung des gesamten Vertragspreises sind wir zu keinerlei vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet.

Wir behalten uns das Recht vor, fällig gewordene Außenstände an Factoring-Unternehmen abzutreten.

5. Stornierung

a) durch den Auftraggeber

nur der Auftraggeber persönlich hat jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag zu stornieren. In diesem Fall erhält der Auftraggeber 75 % des Kaufpreises von everNature rückerstattet, abzüglich eventuell bereits uns entstandener Kosten wie Stornogebühren für Flüge, Leihwagen, Unterkunft etc., die nicht rückgängig zu machen sind.

b) durch everNature

everNature kann von dem Vertrag gegen Rückerstattung von 75 % des Kaufpreises an den Auftraggeber oder dessen Erben zurücktreten, wenn sich zum Eintritt des Vertragsfalles im Abreise-, einem Durchreise- oder im Zielland bzw. Zielgebiet die Vertragserfüllungsvoraussetzungen derart verändert haben, dass die Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht möglich ist.

Der Grund hierfür kann politischer, militärischer, umweltbedingter oder epidemischer Natur sein, wenn eine entsprechende Reisewarnung des Deutschen Auswärtigen Amtes vorliegt oder wenn gesundheitliche Bedenken laut WHO für das Wohl der durchführenden und teilnehmenden Personen bestehen.

Eventuell bereits getätigte Ausgaben durch everNature sowie sämtliche Stornogebühren für den betreffenden Fall können dem Rückerstattungsbetrag abgezogen werden, wenn diese durch everNature belegt werden können.

Ebenso kann everNature von dem Vertrag zurücktreten, wenn die alljährlich anfallende, im Vertrag  vereinbarte oder flexibel festgelegte Teuerungsrate nicht fristgerecht nach deren Rechnungstellung und deren zweimaliger Anmahnung beglichen wurde. Auch in solchem Fall werden von everNature

75 % des Kaufpreises rückerstattet, abzüglich belegbarer und nicht rückgängig zu machender Ausgaben an Dritte.

Sollte ein Weg oder Ziel, belegbar durch offizielle Zahlen innerhalb der letzten 12 Monate, die vertraglich festgelegte Teuerungsrate um mehr als 100% überschreiten, kann everNature ebenso unter obigen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, sofern der entsprechende Betrag für diese außergewöhnliche Teuerung nicht wie die für die vertraglich festgelegte Teuerung beglichen wird.

6. Ascheausstreuung

Die Ausstreuung der Asche kann durch eine kirchliche Person, einen Vertreter einer anderen Glaubensrichtung oder eine andere Wunschperson durchgeführt werden.

Sollte jedoch die Wunschperson für die Zeremonie nicht verfügbar sein, kann die Ausstreuung der Asche auch von einem unserer Mitarbeiter oder einer anderen Ersatzperson vorgenommen werden.

7. Haftung

everNature handelt ausschließlich im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

In jedem Fall hat der/die Betreffende selbst dafür zu sorgen, dass der jeweilige Trauerfall so rechtzeitig everNature gemeldet wird, dass die vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt werden können.

Für einen eventuellen Verlust der Urne/Asche auf dem Transfer können wir trotz aller erdenklich durch everNature getroffenen Vorsichtsmaßnahmen keine Haftung übernehmen.

Für Umstände umweltbedingter, politischer, militärischer oder epidemischer Natur, die zum Scheitern der Vertragserfüllung führen, sind wir ebenso nicht haftbar zu machen.

Kann eine Wunschperson nicht in die Zeremonie eingebunden werden, so ist dies kein Reklamationsgrund. everNature ist lediglich zu dem Versuch verpflichtet, alle Betreffenden gemäß Anschlussverfügung mit in die Zeremonie einzubinden.

8. Datenschutz

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung eigener Geschäftsinteressen erhoben, elektronisch gespeichert und verarbeitet.

Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und nur insoweit an Dritte (Behörden, Bestatter, Krematorien) übermittelt, als dieses zur Vertragserfüllung und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Die Einhaltung der Bestimmungen des Deutschen Datenschutzrechtes wird ausdrücklich versichert.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von everNature GbR, Helmut und Amelie Schmid, in D-88175 Scheidegg.

Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von everNature.

Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von everNature als vereinbart.

In allen Rechtsangelegenheiten mit everNature gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Außergewöhnliche Kosten, die durch das Verhalten des Auftraggebers entstehen, sind everNature zu ersetzen. Das gilt auch für Verdienstausfälle und Gerichtsverfahren.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der AGB nicht.