Der Ablauf im Überblick

1. Persönlichen Wunschort wählen

Sie selbst bestimmen Ihren persönlichen Wunschort, an dem die Naturbestattung stattfinden soll.

Okavango
Okavango

2. Kostenschätzung erhalten

Wir fertigen eine erste Kostenschätzung an. Diese ist für Ihre ersten zwei Wunschorte kostenlos.

3. Individuelle Wünsche einbringen und verbindlichen Kostenvoranschlag erhalten

Wenn Sie sich für Ihren Wunschort entschieden haben, gestalten wir mit Ihnen gemeinsam die Bestattungszeremonie nach ihren individuellen Wünschen aus. Daraufhin erhalten Sie von uns einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

4. Vertrag und Anschlussverfügung

Entspricht der Kostenvoranschlag Ihrer Vorstellung, wird dieser vertraglich festgehalten und die Anschlussverfügung ausgefüllt und sowohl bei Angehörigen, als auch beim Bestatter Ihrer Wahl hinterlegt.

…und dann?

Sie, Ihre Vertrauensperson, oder Ihr Bestatter meldet uns den Trauerfall, woraufhin wir die vereinbarte Urnenreise und die Organisation der Ausstreuungs- bzw. Bestattungszeremonie in die Wege leiten. Schließlich wählen wir einen Termin für die Ausstreuung bzw. die Bestattung, der die meisten ihrer geladenen Trauergäste berücksichtigt. Die Urne wird am vereinbarten Ort im Rahmen der festgelegten Zeremonie bestattet, oder von der Person Ihrer Wahl in die Natur ausgestreut.

Auf Wunsch dokumentieren wir die Ausstreuungszeremonie bzw. die Bestattung mit einer Videokamera, sodass Angehörige und Bekannte diese nachvollziehen können, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sein konnten. Anschließend bringen oder schicken wir die geleerte Urne ihren Angehörigen bzw. ihrer Wunschperson zur Aufbewahrung zurück.

Entsprechend örtlicher, traditioneller Gepflogenheiten lassen wir auf Wunsch die Urne vor ihrer Rückführung von einem Künstler oder einer Künstlerin bemalen oder verzieren. Auch kann sie mit einem Metallschild aus Material Ihrer Wahl versehen werden, in das Name und alle von Ihnen gewünschten Daten eingraviert sind.

Alle von uns angebotenen Leistungen können Sie selbstverständlich sowohl für sich selbst als Vorsorgende(r), als auch für eine/n Angehörige/n wählen.