Der Ablauf im Überblick
Für Ihren gewünschten Weg und Zielort der Naturbestattung erstellen wir eine möglichst genaue Kostenschätzung. Diese ist für Ihre ersten zwei Wunschorte kostenlos.
Wenn Sie sich für Ihren Wunschort und -weg entschieden haben, folgt der verbindliche Kostenvoranschlag, welcher im Falle des Vertragsabschlusses im Preis inbegriffen ist. Entspricht der Kostenvoranschlag Ihren Vorstellungen, so erhalten Sie von uns den Vertrag zur Unterzeichnung und die Anschlussverfügung, die an ihre Bestattungsverfügung angehängt wird. Anschlussverfügung und Vertrag, die all unsere vereinbarten Leistungen beinhalten, sollten bei Ihnen mit Ihren persönlichen Dokumenten und bei anderen Personen Ihres Vertrauens hinterlegt werden.
Sie, Ihre Vertrauensperson, oder Ihr Bestatter meldet uns den Trauerfall, woraufhin wir die vereinbarte Urnenreise und die Organisation der Ausstreuungs- bzw. Bestattungszeremonie in die Wege leiten. Schließlich wählen wir einen Termin für die Ausstreuung bzw. die Bestattung, der die meisten ihrer geladenen Trauergäste berücksichtigt. Die Urne wird am vereinbarten Ort im Rahmen der festgelegten Zeremonie bestattet, oder von der Person Ihrer Wahl in die Natur ausgestreut.
Auf Wunsch dokumentieren wir die Ausstreuungszeremonie bzw. die Bestattung mit einer Videokamera, sodass Angehörige und Bekannte diese nachvollziehen können, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sein konnten. Anschließend bringen oder schicken wir die geleerte Urne ihren Angehörigen bzw. ihrer Wunschperson zur Aufbewahrung zurück.

Entsprechend örtlicher, traditioneller Gepflogenheiten lassen wir auf Wunsch die Urne vor ihrer Rückführung von einem Künstler oder einer Künstlerin bemalen oder verzieren. Auch kann sie mit einem Metallschild aus Material Ihrer Wahl versehen werden, in das Name und alle von Ihnen gewünschten Daten eingraviert sind.
Alle von uns angebotenen Leistungen können Sie selbstverständlich sowohl für sich selbst als Vorsorgende(r), als auch für eine/n Angehörige/n wählen.
In letzterem Fall ist eine Anschlussverfügung natürlich nicht notwendig.